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Hand in Hand mit dem Vermieter: Modernisierung in der Mietwohnung

Das Leben in einer Mietwohnung hat viele Vorteile, doch manchmal entsprechen die Gegebenheiten nicht den eigenen Vorstellungen. Ein altbackenes Bad, verschmutzter Teppichboden oder eine unpraktisch platzierte Trockenbauwand können den Wunsch nach einer Modernisierung wecken. Doch Vorsicht: Ohne die Zustimmung des Vermieters kann dies teuer werden. Hier erfahren Sie, worauf Mieter achten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Zustimmung des Vermieters einholen

Wer als Mieter bauliche Veränderungen in seiner Wohnung vornehmen möchte, sollte unbedingt die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Der Mieterverein München betont, dass das Fehlen dieser Zustimmung spätestens beim Auszug problematisch werden kann. Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München, warnt: “Wer ohne Erlaubnis des Vermieters modernisiert, riskiert, dass der Vermieter noch während des Mietverhältnisses die Rückgängigmachung der Baumaßnahme fordert.” Dies gilt auch für kleinere Maßnahmen wie das Anbringen von Holzverkleidungen, das Kürzen von Türblättern oder den Einbau von Sicherheitsschlössern und Türspionen.

Modernisierungsvereinbarung treffen

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Mieter mit ihrem Vermieter eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung treffen. In dieser Vereinbarung sollte neben der grundsätzlichen Genehmigung des Umbaus festgehalten werden, dass die vorgenommenen Veränderungen bei Auszug bestehen bleiben dürfen. Andernfalls könnte der Vermieter verlangen, dass der Umbau rückgängig gemacht oder der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Dies könnte nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer werden.

Beteiligung des Vermieters

In einigen Fällen ist der Vermieter bereit, sich finanziell am Umbau zu beteiligen. Dies kann jedoch eine Mieterhöhung nach sich ziehen. Beispielsweise könnte der Vermieter für ein modernisiertes Bad oder einen neuen Parkettboden eine höhere Miete verlangen. Wenn der Vermieter jedoch keine finanzielle Beteiligung leistet, darf die Miete nicht steigen, so der Mieterverein München.

Fazit

Modernisierungen in der Mietwohnung können den Wohnkomfort erheblich steigern, sollten aber immer in Absprache mit dem Vermieter erfolgen. Eine schriftliche Zustimmung und eine klare Modernisierungsvereinbarung sind dabei essenziell, um spätere Konflikte zu vermeiden. Mieter sollten sich gut informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzugehen, dass sie alle notwendigen Schritte korrekt durchführen.

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