Fällt im Erbfall oder innerhalb einer Erbengemeinschaft eine Immobilie zu, stellt sich die Frage nach dem Wert und der Nutzung. Ihr DEKRA-zertifizierter Immobilienbewerter des “immobilienteams donauwald” ist an Ihrer Seite und übernimmt gerne eine sachgerechte Wertermittlung. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, sind wir bei der Vermittlung gerne behilflich.
Dies sind die Vorteile, wenn Sie als Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft für Ihre geerbte Immobilie unseren DEKRA-zertifizierten Immobilienbewerter hinzuziehen:
Hinterlässt ein Verstorbener ein Haus, teilt sich meist eine Erbengemeinschaft die Immobilie. Nicht selten kommt es hier zum Streit über den Wert oder die Verwendung. Die Beratung durch einen erfahrenen Makler kann diese Auseinandersetzungen versachlichen, schlichten, häufig sogar verhindern. Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge, die jedem Erben eine Erbquote zuteilt. Leider ist in Erbengemeinschaften eine harmonische Verwaltung einer Immobilie selten. Gerne stehen wir Ihnen in Viechtach und Umgebung mit unserem Wissen zur Verfügung, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Michael Kraus ist als DEKRA-zertifizierter Immobilienbewerter Ihr direkter Ansprechpartner.
(DEKRA zertifizierter Immobilienbewerter)
Immobilienberater / Verkauf, Akquise
im Alter
bei einer Scheidung
Verwandtschaft | Allgemeiner Freibetrag | Versorgungsfreibetrag | Freibetrag für Hausrat | Freibetrag für andere bewegliche Güter |
---|---|---|---|---|
alles in EUR | ||||
Steuerklasse I | ||||
Ehegatte, Lebenspartner | 500.000 | 256.000 | 41.000 | 12.000 |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder | 400.000 | 10.300 - 52.000 | 41.000 | 12.000 |
Andere Enkel und Stiefenkel | 200.000 | 0 | 41.000 | 12.000 |
Urenkel | 100.000 | 0 | 41.000 | 12.000 |
Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen | 100.000 | 0 | 41.000 | 12.000 |
Steuerklasse II | ||||
Geschwister, Neffen und Nichten. Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebensppartnerschaft, Eltern und Voreltern - soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören | 20.000 | 0 | 0 | 12.000 |
Steuerklasse III | ||||
Alle anderen, wie Onkel, Tanten, Freunde, Lebensgefährten u.a. und die Zweckzuwendungen | 20.000 | 0 | 0 | 12.000 |
Steuerpflichtiges Vermögen bis ___ (Vermögen nach Abzug der Freibeträge) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
in EUR | |||
75.000 | 7% | 15% | 30% |
300.000 | 11% | 20% | 30% |
600.000 | 15% | 25% | 30% |
6.000.000 | 19% | 30% | 30% |
13.000.000 | 23% | 35% | 50% |
26.000.000 | 27% | 40% | 50% |
Über 26.000.000 | 30% | 43% | 50% |
Eine Immobilie lässt sich nicht so leicht auf die Erben aufteilen wie Bargeld. Entscheidend ist die korrekte Bestimmung des Wertes eines der Erbengemeinschaft zugefallenen Hauses oder Grundstücks. Unser DEKRA- zertifizierter Immobilienbewerter ermittelt für Erbengemeinschaften den Wert einer Immobilie. Damit lässt sich der jeweilige Anteil jedes Erben feststellen. Außerdem gilt das Gutachten als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Sprechen Sie uns an, wenn Ihre Erbengemeinschaft zum Entschluss gelangt, die Immobilie zu veräußern! Nehmen Sie hier mit Ihrem “immobilienteam donauwald” Kontakt (E-Mail) auf.
Wenn Sie als Erbengemeinschaft Einigkeit über die gemeinsame Verwaltung eines Hauses erzielt haben, übernehmen wir als Makler gerne die Vermietung bzw. Mietverwaltung der Wohnungen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir engagieren uns für eine erfolgreiche Vermittlung. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir entlasten Sie als Erbengemeinschaft bei der Vermarktung Ihrer Immobilie (Haus, Wohnung) im Raum Viechtach vollumfänglich und garantieren eine Veräußerung zum bestmöglichen Preis. So können Sie sicher sein, dass Sie als Erbengemeinschaft zuverlässig Erträge mit Ihrer Immobilie erzielen. Gerne beraten wir Sie darüber, wie Sie gemeinsam ein Haus verwalten können. Generell muss die Mehrheit der Erbengemeinschaft der Vermietung einer Immobilie zustimmen.
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Häufig werden sich Erbengemeinschaften nicht auf die gemeinsame Verwaltung der Immobilie einigen. Hier steht meist ein Verkauf an, um den Sachwert in einen Barwert umzuwandeln. Wichtig ist, dass alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft dem Hausverkauf zustimmen müssen. Generell kann aber jeder Erbe seinen Anteil verkaufen. Dabei ist zu beachten, dass die Erbengemeinschaft immer ein Vorkaufsrecht für Anteile an der geerbten Immobilie hat. Melden Sie sich über unsere Kontaktseite und lassen Sie sich ausführlich beraten.
Diese Leistungen bieten Erbengemeinschaften rund um Ihre Immobilie:
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