Ein kurzer Überblick über die Änderungen 2023
Die steuerliche Bewertung von Immobilien hat sich erhöht, was direkten Einfluss auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer hat. Eine Anpassung der Grundbesitzbewertung an das Marktniveau führt zu höheren Immobilienwerten und somit potenziell zu höheren Steuern.
Wer zahlt 2024 Erbschaftssteuer?
Die Steuerhöhe hängt vom Vermögenswert und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Bestimmte Freibeträge und Bedingungen, wie das Wohnen in einer geerbten Immobilie, können die Steuerlast mindern.
Steuerfreibeträge 2024: Was Sie wissen sollten
Trotz der Bewertungsänderungen sind die Steuerfreibeträge gleich geblieben. Das bedeutet für viele Erben keine oder eine nur geringe Steuerlast, vor allem, wenn der Wert des Erbes unter den Freibeträgen liegt.
Tipps für Immobilienerben
Geerbte Immobilien sind oft mehr als nur vier Wände; sie sind mit Erinnerungen und Gefühlen verbunden. Aber es lohnt sich, einen Schritt zurückzutreten und zu überlegen, ob es finanziell Sinn macht, das Erbe zu behalten. Manchmal kann es klüger sein, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, schauen Sie sich den aktuellen Marktwert der Immobilie an. Eine erste Einschätzung bekommen Sie oft kostenlos, hier stehen wir Ihnen gern mit unserer regionalen Marktexpertise zur Seite.
Denken Sie auch über die Spekulationssteuer nach. Wenn der oder die Verstorbene selbst lange genug in der Immobilie gelebt hat, müssen Sie diese Steuer vielleicht nicht zahlen.
Wenn Sie überlegen, eine Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken, könnten Sie steuerlich davon profitieren, da Sie die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen können.
Und falls Sie planen, in der verschenkten Immobilie weiterhin zu wohnen, denken Sie daran, sich das im Grundbuch vermerken zu lassen.
Verkaufen ist auch keine kleine Sache. Es braucht Zeit, Mühe und das richtige Wissen. Ein guter Immobilienmakler kann den Prozess erheblich erleichtern und zum Erfolg führen.
Trotz der erhöhten Bewertung müssen sich die meisten Erben keine großen Sorgen machen. Wichtig ist, gut informiert zu sein und bei Bedarf professionellen Rat einzuholen. Das Immobilienteam Donauwald steht Ihnen dabei zur Seite.
Tabelle über Erbschaft- und Schenkungssteuer
Verwandtschaft | Allgemeiner Freibetrag | Versorgungsfreibetrag | Freibetrag für Hausrat | Freibetrag für andere bewegliche Güter |
---|---|---|---|---|
alles in EUR | ||||
Steuerklasse I | ||||
Ehegatte, Lebenspartner | 500.000 | 256.000 | 41.000 | 12.000 |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder | 400.000 | 10.300 - 52.000 | 41.000 | 12.000 |
Andere Enkel und Stiefenkel | 200.000 | 0 | 41.000 | 12.000 |
Urenkel | 100.000 | 0 | 41.000 | 12.000 |
Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen | 100.000 | 0 | 41.000 | 12.000 |
Steuerklasse II | ||||
Geschwister, Neffen und Nichten. Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebensppartnerschaft, Eltern und Voreltern - soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören | 20.000 | 0 | 0 | 12.000 |
Steuerklasse III | ||||
Alle anderen, wie Onkel, Tanten, Freunde, Lebensgefährten u.a. und die Zweckzuwendungen | 20.000 | 0 | 0 | 12.000 |
Steuerpflichtiges Vermögen bis ___ (Vermögen nach Abzug der Freibeträge) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
in EUR | |||
75.000 | 7% | 15% | 30% |
300.000 | 11% | 20% | 30% |
600.000 | 15% | 25% | 30% |
6.000.000 | 19% | 30% | 30% |
13.000.000 | 23% | 35% | 50% |
26.000.000 | 27% | 40% | 50% |
Über 26.000.000 | 30% | 43% | 50% |